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   VG München, 03.08.2023 - M 18 E 23.3704   

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VG München, 03.08.2023 - M 18 E 23.3704 (https://dejure.org/2023,19832)
VG München, Entscheidung vom 03.08.2023 - M 18 E 23.3704 (https://dejure.org/2023,19832)
VG München, Entscheidung vom 03. August 2023 - M 18 E 23.3704 (https://dejure.org/2023,19832)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123; SGB VIII § 3; SGB VIII § 4; SGB VIII § 42; SGB VIII § 42a; SGB VIII § 76; SGB VIII § 77
    Einstweiliger Rechtsschutz (abgelehnt), Anforderungen an Anordnungsgrund, "Trägerauswahlverfahren", Beteiligung anerkannter Träger an der Wahrnehmung anderer Aufgaben, Anspruch auf ordnungsgemäße Ermessensentscheidung

  • rewis.io
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • VG München, 22.07.2021 - M 18 E 21.2712

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs für vorläufige Untersagung der Vergabe von

    Auszug aus VG München, 03.08.2023 - M 18 E 23.3704
    Es liegt eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit vor, für welche insbesondere die abdrängende Sonderzuweisung an die Vergabekammern nach §§ 155, 156 Abs. 1, 158 Abs. 2 GWB nicht gegeben ist (vgl. BayVGH, B.v. 23.8.2021 - 12 CE 21.2141; VG München, B.v. 30.7.2021 - M 18 E 21.3726 - juris Rn. 16; B.v. 22.7.2021 - M 18 E 21.2712 - jeweils BeckRS).

    Zwar hat der Antragsteller mit dem Antrag die Dringlichkeit des Antrags mit dem möglichen Ausschluss des Primärrechtsschutzes für die Zukunft begründet (vgl. hierzu auch: VG München, B.v. 30.7.2021 - M 18 E 21.3726 - juris - Rn. 25; B.v. 28.10.2021 - M 18 E 21.2712 - beckRS Rn. 74 f.), allerdings erfolgte keinerlei Begründung, warum eine solche kurzfristige Antragseinreichung bei Gericht erfolgte.

    Die umfangreichen Bezugnahmen auf die Entscheidung des erkennenden Gerichts vom 28. Oktober 2021 (M 18 E 21.2712 BeckRS; bestätigt durch BayVGH, B.v. 6.12.2021 - 12 CE 21.2846 - juris) sind daher für den vorliegenden Fall nicht einschlägig, denn die Auswahlentscheidung der Antragsgegnerin wird im vorliegenden Verfahren gerade nicht (unzulässig) durch vergaberechtliche Vorgaben beeinflusst (VG München, B.v. 28.10.2021 - M 18 E 21.2712 - BeckRS Rn. 69 f.; BayVGH, B.v. 6.12.2021 - 12 CE 21.2846 - juris Rn. 10 f.).

  • VGH Bayern, 06.12.2021 - 12 CE 21.2846

    Auswahlermessen bei mehreren Bewerbern als Träger zur Durchführung von

    Auszug aus VG München, 03.08.2023 - M 18 E 23.3704
    Die umfangreichen Bezugnahmen auf die Entscheidung des erkennenden Gerichts vom 28. Oktober 2021 (M 18 E 21.2712 BeckRS; bestätigt durch BayVGH, B.v. 6.12.2021 - 12 CE 21.2846 - juris) sind daher für den vorliegenden Fall nicht einschlägig, denn die Auswahlentscheidung der Antragsgegnerin wird im vorliegenden Verfahren gerade nicht (unzulässig) durch vergaberechtliche Vorgaben beeinflusst (VG München, B.v. 28.10.2021 - M 18 E 21.2712 - BeckRS Rn. 69 f.; BayVGH, B.v. 6.12.2021 - 12 CE 21.2846 - juris Rn. 10 f.).

    Auch wenn der Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Erfüllung sämtlicher seiner Aufgaben die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung trägt und zur Wahrung eines pluralen Angebots verpflichtet ist (BayVGH, B.v. 6.12.2021 - 12 CE 21.2846 - juris LS 5), führt dies nicht zu einem Verbot, nach einer ermessensgerechten Auswahlentscheidung einzelne "andere" Aufgaben durch öffentlich-rechtlichen Vertrag an freie Träger zu vergeben.

  • VG München, 30.07.2021 - M 18 E 21.3726

    Einstweiliger Rechtsschutz, Vergabe von Jugendhilfeleistungen,

    Auszug aus VG München, 03.08.2023 - M 18 E 23.3704
    Es liegt eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit vor, für welche insbesondere die abdrängende Sonderzuweisung an die Vergabekammern nach §§ 155, 156 Abs. 1, 158 Abs. 2 GWB nicht gegeben ist (vgl. BayVGH, B.v. 23.8.2021 - 12 CE 21.2141; VG München, B.v. 30.7.2021 - M 18 E 21.3726 - juris Rn. 16; B.v. 22.7.2021 - M 18 E 21.2712 - jeweils BeckRS).

    Zwar hat der Antragsteller mit dem Antrag die Dringlichkeit des Antrags mit dem möglichen Ausschluss des Primärrechtsschutzes für die Zukunft begründet (vgl. hierzu auch: VG München, B.v. 30.7.2021 - M 18 E 21.3726 - juris - Rn. 25; B.v. 28.10.2021 - M 18 E 21.2712 - beckRS Rn. 74 f.), allerdings erfolgte keinerlei Begründung, warum eine solche kurzfristige Antragseinreichung bei Gericht erfolgte.

  • OLG Saarbrücken, 20.12.2019 - 5 W 81/19

    Einstweiliges Verfügungsverfahren: kein Verfügungsgrund bei monatelangem Zuwarten

    Auszug aus VG München, 03.08.2023 - M 18 E 23.3704
    Zudem wurde die streitgegenständliche Problematik nach dem Vortrag des Antragstellers bereits in einem ähnlichen Verfahren im Mai 2023 zwischen den Parteien thematisiert, so dass eine umgehende gerichtliche Geltendmachung der von dem Antragsteller behaupteten Rechtsverletzung zu erwarten gewesen wäre und das unentschuldigte Abwarten als mindestens fahrlässig erscheint (vgl. OLG Saarland, B.v. 20.12.2019 - 5 W 81/19 - juris Rn. 9; OVG Greifswald, B.v. 29.1.1993 - 2 N 10/93 - BeckRS).
  • VGH Bayern, 18.03.2016 - 12 CE 16.66

    Übernahme der Kosten für eine Schulbegleitung zum Besuch einer Privatschule

    Auszug aus VG München, 03.08.2023 - M 18 E 23.3704
    In einem solchen Fall sind an die Prüfung von Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch qualifiziert hohe Anforderungen zu stellen, d.h. der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt nur in Betracht, wenn ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg in der Hauptsache jedenfalls dem Grunde nach spricht und der Antragsteller ohne die einstweilige Anordnung unzumutbaren Nachteilen ausgesetzt wäre (vgl. BayVGH, B.v. 18.3.2016 - 12 CE 16.66 - juris Rn. 4).
  • OVG Hamburg, 09.05.2023 - 4 Bs 157/22

    Überlassung eines gemeindlichen Grundstücks durch Abschluss eines

    Auszug aus VG München, 03.08.2023 - M 18 E 23.3704
    Unabhängig von der (umstrittenen) Frage, ob eine subjektive Rechtsposition anerkannter freier Träger im Rahmen der Beteiligung nach § 76 SGB VIII überhaupt begründet werden kann (vgl. hierzu: Trésoret in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3.Aufl., § 76 SGB VIII (Stand: 01.08.2022), Rn. 50), sind vorliegend für das Gericht keine Anhaltspunkte dafür erkennbar, dass die Antragsgegnerin mit den von ihr angelegten Vorgaben und Auswahlkriterien im Rahmen ihrer nachfolgenden Ermessensentscheidung gegen die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsrechts bzw. höherrangiges Recht verstoßen könnte (vgl. OVG Hamburg, B.v. 9.5.2023 - 4 Bs 157/22 - juris Rn. 27 ff.) Zwar hat die Antragsgegnerin im Rahmen des streitgegenständlichen Verfahrens die von ihr bei der zukünftigen Ermessensentscheidung anzulegenden Kriterien bereits benannt, unabhängig davon verbleibt ihr hierdurch jedoch insbesondere in Bezug auf das Kriterium des "Gesamtkonzepts" ein ausreichender Spielraum um eine sachgerechte Ermessensentscheidung zu treffen und daran anschließend eine individuelle Vertragsformulierung mit dem ausgewählten Anbieter zu erarbeiten.
  • VG Braunschweig, 03.06.2020 - 1 B 47/20

    Aufsichtsrat; Berechnung; Demokratieprinzip; demokratische Legitimation;

    Auszug aus VG München, 03.08.2023 - M 18 E 23.3704
    Auch (zu) spät gestellte Eilanträge können hierunter eingeordnet werden (Schoch/Schneider/Schoch, 43. EL August 2022, VwGO § 123 Rn. 87a m.w.N.; VG Braunschweig, B.v. 3.6.2020 - 1 B 47/20 - BeckRS Rn. 62).
  • VGH Bayern, 23.08.2021 - 12 CE 21.2141

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs für Begehren auf Unterlassung der

    Auszug aus VG München, 03.08.2023 - M 18 E 23.3704
    Es liegt eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit vor, für welche insbesondere die abdrängende Sonderzuweisung an die Vergabekammern nach §§ 155, 156 Abs. 1, 158 Abs. 2 GWB nicht gegeben ist (vgl. BayVGH, B.v. 23.8.2021 - 12 CE 21.2141; VG München, B.v. 30.7.2021 - M 18 E 21.3726 - juris Rn. 16; B.v. 22.7.2021 - M 18 E 21.2712 - jeweils BeckRS).
  • VGH Bayern, 10.10.2011 - 12 CE 11.2215

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht

    Auszug aus VG München, 03.08.2023 - M 18 E 23.3704
    Maßgebend sind hierfür die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. BayVGH, B.v. 10.10.2011 - 12 CE 11.2215 - juris Rn. 6).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.1993 - 2 N 10/93

    Sammelbeschluß; Vorläufiger Rechtsschutz; Anordnungsgrund nach § 123 Abs. 1 S. 2

    Auszug aus VG München, 03.08.2023 - M 18 E 23.3704
    Zudem wurde die streitgegenständliche Problematik nach dem Vortrag des Antragstellers bereits in einem ähnlichen Verfahren im Mai 2023 zwischen den Parteien thematisiert, so dass eine umgehende gerichtliche Geltendmachung der von dem Antragsteller behaupteten Rechtsverletzung zu erwarten gewesen wäre und das unentschuldigte Abwarten als mindestens fahrlässig erscheint (vgl. OLG Saarland, B.v. 20.12.2019 - 5 W 81/19 - juris Rn. 9; OVG Greifswald, B.v. 29.1.1993 - 2 N 10/93 - BeckRS).
  • VG München, 29.09.2023 - M 18 E 23.4596

    Erfolgloser Eilantrag gegen Trägerauswahl für Notschlafstelle

    Das Verwaltungsgericht München lehnte den Eilantrag mit Beschluss vom 3. August 2023 (M 18 E 23.3704) ab.

    Zur Begründung wurde zunächst auf die Ausführungen der Antragsgegnerin im Verfahren M 18 E 23.3704 verwiesen.

    Wegen des weiteren Sachverhalts und zum Vorbringen der Beteiligten im Einzelnen wird auf die Gerichtsakte sowie auf die vorgelegte Behördenakte in diesem Verfahren sowie im Verfahren M 18 E 23.3704 ergänzend Bezug genommen.

    Das Gericht folgt - weiterhin, wie bereits in dem Beschluss des erkennenden Gerichts vom 3. August 2023 (M 18 E 23.3704 - Rn. 34 ff.) - den Ausführungen der Antragsgegnerin, dass das streitgegenständliche, von der Antragsgegnerin als "Trägerauswahlverfahren" bezeichnete Verfahren auch aus objektiver Empfängersicht nicht als förmliches vergaberechtliches Verfahren zu werten ist.

  • VG Schwerin, 12.10.2023 - 3 B 1511/23

    Ablehnung eines Eilantrags auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Abberufung

    Durch das Zuwarten wurde die Eilbedürftigkeit durch die Antragstellerin selbst widerlegt (sog. Selbstwiderlegung; vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20. Dezember 2019, NJW-RR 2020, 504 f.; VG München, Beschluss vom 3. August 2023 - M 18 E 23.3704 -, BeckRS 2023, 20298 Rn. 29).
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